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Ohne festen Wohnsitz keine Zwangsvollstreckung – Pfändung – Pfändungsversuche – Gerichtsvollzieher

www.erfolgsonline.de Ohne festen Wohnsitz fast keine Zwangsvollstreckung! Was Sie in den nächsten 60 Sekunden zu lesen bekommen, werden Sie nicht glauben — und doch ist es die reine Wahrheit: Ein guter, allerdings vom Fiskus arg in die Zange genommener Kunde von mir hat diesen Coup eiskalt durchgezogen. Er ist zu seinem damals noch zuständigen Einwohnermeldeamt gegangen und hat dort seinen Erstwohnsitz abgemeldet. Dann ist er ein paar Städte weitergefahren, zur nächsten Meldebehörde. Dort hat er einen neuen Ausweis beantragt. So weit, so vorhersehbar. Aber jetzt kommt’s: Dieser Ausweis wurde ihm zugestanden, ohne dass er einen festen Wohnsitz nachweisen musste! Nachdem der neue „Perso” drei Wochen später fertig gestellt war, prangte auf der Rückseite unter der Rubrik Anschrift/Adress/Adresse klar und deutlich: »UNBEKANNT, OHNE FESTEN WOHNSITZ 0 (Hausnummer)«. Natürlich war es nicht leicht, diesen „Freibrief” in die Finger zu bekommen. Die Sachbearbeiterin weigerte sich zunächst, meinem Bekannten diesen Blanko-Personalausweis auszustellen. Kein Wunder: Sie wusste einfach nicht über die allerneusten gesetzlichen Bestimmungen Bescheid. Aber die sind eindeutig: Auch einem Bürger ohne festen Wohnsitz steht nach aktuellem deutschem Recht ein ordentlicher Personalausweis zu! Ohne festen Wohnsitz, aber mit umso festerer Entschlossenheit und mit rechtmäßigem Ausweis ist mein Kunde in einer komfortablen Situation: Er ist für seine Gläubiger und deren behördliche Henkersknechte
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